Laut Niedersächsischem Brandschutzgesetz (NBrandSchG) wird die Ortsfeuerwehr einer Gemeinde vom Ortsbrandmeister geleitet. Ortsbrandmeister und Stellvertretender Ortsbrandmeister werden für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Rat der Gemeinde nach Anhörung des Kreisbrandmeisters auf Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Ortsfeuerwehr Berge wird seit April 2005 geleitet von:
Funktion | Name |
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Ortsbrandmeister | J. Biemann |
Stellv. Ortsbrandmeister | D. Hollenberg |
Das Ortskommando unterstützt den Ortsbrandmeister bei der Erfüllung seiner Aufgaben. In der Ortsfeuerwehr Berge besteht es aus der Wehrführung, den Gruppenführern sowie den weiteren Funktionsträgern innerhalb der Wehr.
Die Gruppenführer wurden durch Ortsbrandmeister Biemann auf der Jahreshauptversammlung am 20.01.2017 ernannt.
Funktion | Name |
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Ehrenortsbrandmeister |
J. Holling |
Gruppenührer | D. Zimmermann |
Funkwart | H. Schohaus |
Gruppenführer + Sicherheitsbeauftragter | J. Nordsieke |
Gruppenführer | A. Weber |
Kameradschaftskasse | M. Holling |
Gerätewart | C. Keck |
Gerätewart | F. Wolting |
Gruppenführer | D. Holling |
Gruppenführer + Atemschutzgerätewart + stellv. GF in der FB-Nord |
O. Kruse |
Zeugwart | M. Bornfleth |
Gruppenführer + GF in der FB-Nord + Jugendbetreuer |
T. Fasthoff |
Jugendwart | F. v. d. Heyde |
Schriftführer | H. Schohaus jun. |
Funktionsinhaber, aber nicht Mitglied im Ortskommando:
Funktion | Name |
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stellv. Jugendwart | R. Triphaus |
Jugendbetreuer | H. Spree |
Jugendbetreuer | J. Stöber |
Termine
Vorerst finden keine Dienstabende statt.
Bürgerinfo zu COVID-19
Empfehlungen und Verhaltenstipps zum Coronavirus:
Geburtstage im Januar
7.1. | L. Roßkamp |
27.1. | M. Holling |
31.1. | O. Kruse |